Rechtsanwälte Dr. Andrea Oberbichler und Dr. Michael Oberbichler
Ihre Anwälte für Forderungseintreibungen in Bischofshofen
Sie haben Ihre Leistung vertragsgemäß erbracht und obwohl keine Unzufriedenheit seitens des Kunden vorliegt, wird nicht bezahlt: Das kommt im Geschäftsleben leider häufig vor. Beauftragen Sie einfach uns mit der Forderungseintreibung und sparen Sie so Zeit und Nerven, um sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren zu können!
Wir übernehmen für Sie die Eintreibung offener Forderungen
Mit unserer Unterstützung kommen Sie auf raschem Wege und ohne Mühen zu dem Ihnen zustehenden Honorar. Wir übernehmen zuverlässig die Eintreibung der offenen Forderungen – das umfasst neben schriftlichen und telefonischen Mahnungen im Bedarfsfall auch eine Vereinbarung zur Ratenzahlung mit Ihren Schuldnern, die ebenfalls von uns überwacht wird.
Mit uns kommen Sie auf dem raschesten Weg zu Ihrem Geld
Erfolgt trotz aller außergerichtlichen Bemühungen keine Bezahlung Ihres Honorars, übernehmen wir selbstverständlich auch Ihre Vertretung vor Gericht. Überlassen Sie uns die Einbringung Ihrer Außenstände, wir stehen Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung!